Offizielles Dokument

Holzhacker-Trophy “Revival” 2026

MSC Asbach e.V. im ADAC · Stand: Mai 2026

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Veranstaltung & Ablauf

§ 1

Veranstaltungscharakter

Die Holzhacker-Trophy ist eine Wettbewerbsveranstaltung für allradbetriebene Geländewagen.

§ 2

Veranstaltungsstruktur

Die Veranstaltung gliedert sich in zwei Teile, am ersten Tag in eine Rundkurs-Fahrt sowie am zweiten Tag in einzelne Sektionen.

§ 3

Startpositionen & Prolog

Die Startpositionen für den Rundkurs am ersten Tag, ergeben sich aus den Platzierungen im Prolog, in welchem eine vorgegebene Strecke auf Zeit zu befahren ist. Teilnehmer, welche nicht am Prolog teilnehmen können, starten hinter dem Teilnehmerfeld.

§ 4

Startreihenfolge Tag 2

Der Start in die Sektionswertung am zweiten Tag erfolgt nach Vortagesergebnis.

§ 5

Bordkarte

Die Bordkarte wird am Start ausgegeben und ist spätestens 45 Minuten nach offiziellem Ende des jeweiligen Veranstaltungsteils am Ziel bzw. im Rennbüro in sauberem, lesbarem Zustand abzugeben. Eintragungen in die Bordkarte sind nur von den Streckenposten und dem Veranstalter vorzunehmen. Manipulationen oder Unleserlichkeit können mit Strafzeiten oder Disqualifikation geahndet werden. Die Bordkarte ist auch abzugeben, wenn nicht alle Runden bzw. Sektionen innerhalb der maximal vorgegebenen Zeit absolviert wurden. Nicht abgegebene Bordkarten führen zur Disqualifikation. Nach Abgabe der Bordkarte darf das Fahrgelände nicht mehr befahren werden.

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Fahrzeugklasse

§ 6

Holzhacker-Extrem

Geländewagen mit Seilwinde und speziellen Umbauten

check_circleStandard Rahmen oder Gitterrohrrahmen verbaut
check_circleStandard Fahrwerk oder Fahrwerk mit Airshocks oder nachgerüsteten Coilover
check_circleStandard Lenkung oder Full Hydro Lenkung
check_circleRaddurchmesser bis max. 37"
check_circleStandard Seilwinde oder Seilwinde mit mehr als einem Elektromotor / hydraulische oder mechanische Seilwinde
check_circleMaximales Fahrzeuggewicht liegt bei 3,5t
cancelReifen mit Ackerschlepperprofil sind nicht erlaubt
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Pflichtausrüstung

§ 7

Pflichtausrüstung pro Fahrzeug:

check_circleIntegral oder Jethelm nach aktuellen EU-Normen für Fahrer und Beifahrer
check_circleMindestens 4-Punkt Anschnallgurte für Fahrer und Beifahrer
check_circle2 Stk. Feuerlöscher mindestens à 3 Kg
check_circleBerge- und Anschlagmittel inklusive Erdanker, mit noch zulässiger Gültigkeit
check_circleBergepunkte an Front und Heck
check_circleÜberrollkäfig bestehend aus A-Säule- und B-Säule Bügel mit Verstrebungen Richtung Heck
check_circleTrennwand bzw. Abdeckung bei im Fahrgastraum montierten Kühlern, Batterien, Kraftstofftanks oder ähnlichem
check_circleSeilwinde mit Kunststoffseil (bei Nutzung einer Winde mit Stahlseil ist eine Schutzdecke für Stahlseile zu verwenden)
check_circleWagenheber und ein Ersatzrad

Fahrzeuge ohne vollständige Pflichtausrüstung oder mit nicht entfernter bzw. überklebter Fremdwerbung werden auch mit gültiger Nennung von der Veranstaltung ausgeschlossen.

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Wertung

§ 8

Gewertet wird die benötigte Gesamtzeit für die vorgeschriebenen Runden des Rundkurses zzgl. Sektionenanzahl vom Start bis zur Zieldurchfahrt in der vorgegebenen Zeit. Bei fehlenden Stempeln/Sonderstempeln wird die Maximalzeit + jeweiligen Strafzeit gewertet.

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Strafzeiten

loopRundkurs

Band zerreißen oder Stange mehr als 45 Grad neigen1 Stunde
Fehlende Sonderstempelmax. Zeit + 1 Stunde
Fehlende Stempel in der Bordkartemax. Zeit + 15 Minuten
Unterschreitung der Vorgabezeit2 Stunden
Fremdhilfe oder Bergung von außerhalb des Rundkurses1 Stunde
Missachtung der Helm- / Gurtpflicht4 Stunden
Ausreiten / Autosurfen4 Stunden
Nichteinhaltung der Schrittgeschwindigkeit innerhalb der Stempelzone30 Minuten

terrainSektionen

Band zerreißen oder Stange mehr als 45 Grad neigen1 Stunde
Nichtbefahren einer Sektionmax. Zeit + 4 Stunden
Teilweises Befahren einer Sektionmax. Zeit + 2 Stunden
Unterschreitung der Vorgabezeit2 Stunden
Fremdhilfe oder Bergung von außerhalb der Sektion1 Stunde
Missachtung der Helm- / Gurtpflicht4 Stunden
Ausreiten / Autosurfen4 Stunden

Definition: Sektion

Eine Sektion ist ein gekennzeichneter und begrenzter Geländeabschnitt, der durch Anfangs- und Endtor, sowie seitlicher Begrenzung gekennzeichnet ist. Eine Sektion gilt als nicht befahren, wenn der Teilnehmer nicht in die Sektion einfährt oder weniger als den „Teilweise Befahren"-Teil der Sektion bewältigt, bzw. nicht in der vorgegebenen Reihenfolge befährt. Als teilweises Befahren wird gewertet, wenn der Teilnehmer die Sektion nicht vollständig bewältigt und nicht durch das Endtor verlässt aber mehr als den „Teilweise Befahren"-Teil der Sektion bewältigt hat.

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Verhaltensregeln

§ 9

Fremdhilfe

Als Fremdhilfe wird jegliche Unterstützung durch dritte, wie z.B. Organisationsmitglieder, Streckenposten, eigenen Service und Zuschauern gewertet. Unterstützung durch Teilnehmer ist nur dann keine Fremdhilfe, wenn sich beide Teilnehmer innerhalb einer Sektion oder des Rundkurses befinden, mit der Ausnahme, dass Teilnehmer in Sektionen nur Hilfe von Teilnehmer aus derselben Sektion erhalten dürfen.

§ 10

Notfallhilfe

Jeder Teilnehmer ist zur sofortigen Hilfeleistung in Notfällen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wertung verpflichtet.

§ 11

Geschwindigkeit außerhalb der Wertungsbereiche

Außerhalb der Sektionen und des Rundkurses ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Nichtbeachtung wird mit Disqualifikation geahndet.

§ 12

Ausreiten / Autosurfen

Ausreiten/Autosurfen ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Sichern nur mit Bergegurt bzw. Spotter Rope.

§ 13

Grobe Fahrlässigkeit

Teilnehmer, die grob fahrlässig oder vorsätzlich andere gefährden, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.

§ 14

Schadensmeldung

Personenschäden, Flur- und Umweltschäden sind dem Veranstalter sofort zu melden.

§ 15

Weisungsbefugnis

Den Anordnungen und Weisungen des Veranstalters und seinen Helfern ist während der gesamten Veranstaltung Folge zu leisten. Nichtbefolgung führt zu Strafzeiten bis hin zur Disqualifikation des Teilnehmers.

§ 16

Frühzeitige Beendigung

Bei vorzeitiger Beendigung der Veranstaltung durch den Teilnehmer, verpflichtet sich dieser den Veranstalter umgehend darüber zu informieren, sowie seine Bordkarte im Nennbüro abzugeben.

§ 17

Ausrüstungs- und Beklebekontrolle

Alle teilnehmenden Fahrzeuge müssen sich einer Ausrüstungs- und Beklebekontrolle unterziehen, bei der die Einhaltung des Beklebeplanes für die Sponsorenaufkleber und das Vorhandensein der Pflichtausrüstung geprüft werden. Fahrzeuge ohne vollständige Pflichtausrüstung oder mit nicht entfernter bzw. überklebter Fremdwerbung werden auch mit gültiger Nennung von der Veranstaltung ausgeschlossen. Die Startnummer sowie die Klassenkennzeichnung müssen immer entsprechend dem Beklebeplan angebracht werden.

§ 18

Werbeverbot

Das Aufstellen von Werbebannern, Fahnen etc. und das Verteilen/Auslegen von Flyern ist nicht gestattet.

§ 19

Alkohol- und Drogenverbot

Teilnehmer dürfen während der Wertungsläufe nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen, wie z. B. Medikamente oder Rauschmittel, die die Verkehrstüchtigkeit der Teilnehmer beeinträchtigen können, stehen. Das Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen, wie z. B. Medikamente oder Rauschmittel, die die Verkehrstüchtigkeit der Teilnehmer beeinträchtigen können, ist zu jeder Zeit untersagt.

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Proteste & Abschlussbestimmungen

§ 20

Protesteinreichung

Proteste jeder Art müssen beim Trophyleiter innerhalb von max. einer Stunde nach Veröffentlichung der Ergebnisse bei gleichzeitiger Zahlung einer Protestgebühr von € 200,-- schriftlich eingereicht werden.

§ 21

Protestentscheidung

Drei verantwortliche Mitglieder des Organisationsteams werden nach Anhörung der Darstellung der Beteiligten über den Protest entscheiden. Die Entscheidung wird so schnell wie möglich bekannt gegeben. Gegen diese Entscheidung ist kein Einspruch möglich. Ist der Protest gerechtfertigt, wird die Protestgebühr vollumfänglich zurückgezahlt. Die Protestgebühr verfällt, wenn der Protest als unberechtigt beurteilt wird.

§ 22

Volljährigkeit & Fahrerlaubnis

Teilnehmer (Fahrer und Beifahrer) müssen volljährig (18 Jahre) sein, der Fahrer muss Inhaber einer für das betreffende Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein.

§ 23

Ansprechpartner für Reglement-Fragen

Fragen zum Reglement, technische Fragen oder Fragen zu der Veranstaltung selbst, sind mit der Organisation zu klären, Streckenposten sind hiervon ausgeschlossen.

gavel

Protestgebühr

€ 200,-- – wird erstattet, wenn der Protest gerechtfertigt ist.

timer

Protestfrist

Max. 1 Stunde nach Ergebnisveröffentlichung.

Bereit für die Trophy?

Für sofortige Hilfe 24/7 steht dir unser virtueller Assistent Marco zur Verfügung — oder schreib an info@msc-asbach.com

Stand: Mai 2026 · MSC Asbach e.V. im ADAC